E-Post-Brother is watching you

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Falls irgendwer schon diese Werbung der deutschen Post gesehen hat, fragt sich vielleicht, ob die Post diesmal wirklich mal eine gute Idee verwirklicht. Ohne viele Worte: Nein, es ist, so wie es ist, keine gute Sache, dieser e-Post-Brief:

Der Dienst E-Post der Deutschen Post AG ist per Nutzungsbedingungen definitiv unbenutzbar. Daran ist faktisch nicht zu rütteln. Eigentlich müsste man jeder Person die Geschäftsfähigkeit per Amtsrichter aberkennen lassen, die sich zu diesem Dienst anmeldet.

(aus: http://rz.koepke.net/2010/07/15/e-post-ist-laut-kleingedrucktem-unbenutzbar/)

Einige kleine Details: Die Post zwingt die Nutzer dieses Dienstes offensichtlich dazu, jeden Tag ihren Maileingang zu prüfen.

[…] hier möchte die Post ihren Service vor allem für Großkunden aufwerten, nach dem Motto: „Verschick doch Deine Kündigungsfristen über uns – wenn ein Kunde im Urlaub seine Mails nicht checkt (und das werden die Wenigsten), dann hat er halt Pech gehabt!“

Die Post ermöglicht durch bestimmte Passagen in der entsprechenden AGB, dass Adresshändler die Adressen von e-Post-Kunden kaufen können.

Auch das Briefgeheimnis existiert beim e-Post-Brief nicht, denn:

Der E-Brief genießt nicht den Schutz des Briefgeheimnisses, so Thomas Stadler. Nach der Rechtsprechung des BVerfG unterliege er nur dem Fernmeldegeheimnis und ist damit allenfalls so geschützt wie eine Postkarte. (aus: http://rz.koepke.net/2010/07/15/e-post-ist-laut-kleingedrucktem-unbenutzbar/

Informiere sich, wer will, in diesen Artikeln detailliert über diesen Clou der deutschen Post: 

 

Der E-Postbrief – Die gelbe Gefahr und E-Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.

Wer Mails wirklich geschützt versenden will, der schaue hier rein: http://www.selbstdatenschutz.info/e-mail_verschluesseln/

Ansonsten bemühen wir uns einfach weiterhin immer die kleinen Löcher im System zu finden. 😉

4 Kommentare zu „E-Post-Brother is watching you“

  1. Jedenfalls steht bis hierhin bei der Post der monetäre Gewinn und die Großkundenbindung über den Rechten und dem Schutz des kleinen Bürgers.Zumal der E-Post-Brief bis dato noch nicht mal wirklich einen wirklichen Servicesprung bietet, da er keine elektronische Signatur bietet.

  2. @Hydroxi Der E-Post-Brief ist ja kein universeller Eingangsfilter, hat also mit dem üblichen Spam nichts zu tun. Allerdings geht Deine Adresse an jeden, der der Post nur genug dafür zahlt (siehe AGB IV.4.2). Das geht weit über ein Spam-Problem hinaus.

  3. @Hydroxi Nur innerhalb Deines E-Postfachs, welches Du ja sowieso nur für ausgewählte Behörden-Korrespondenz nutzen würdest (denn für alles andere gibt es freie, nicht staatlich zugängliche Alternativen; siehe oben), welches aber Deine kompletten (und verifizierten!) Adressdaten für Adresshändler und(!) Verfassungsschutz zugänglich macht. Wie gesagt, das geht weit über billigen Spam hinaus, denn dieses Problem hat der Google-Spamfilter schon zu 99,99% für mich gelöst. Dafür brauche ich keine e-Post.

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