Wulff steht auch nach seinem Rücktritt weiter in der Kritik, weil er weder auf seinen Ehrensold von knapp 200.000 Euro im Jahr noch auf zusätzliche Privilegien wie Fahrer und Mitarbeiter verzichten will, die weitere rund 280.000 Euro pro Jahr kosten.
Mist! Wir haben den falschen Mann gefeuert!
Christian Wulff war genau der richtige Mann für diese Republik. Keiner verkörpert die vorherrschende Mentalität in dieser Gesellschaft besser als er: Mitnehmen, was geht, Recht vor Moral, und, was kümmert mich mein Scheiss von gestern.
Da können alle Karnevalisten, Satiriker, Comedians und Kabarettisten einpacken – keiner hält uns den Spiegel besser vor’s Gesicht als Wulffman.
Wir hatten den Präsidenten, den wir verdient haben. Jetzt geht er so, wie er präsidiert hat: konsequent in seiner Haltung, und einen unerschütterlichen Wertekanon vor sich her tragend tragen lassend.
Doch was tun wir? Wir ergehen uns in Abscheu und Empörung und verleugnen den Messias der Konsumgesellschaft, den Erlöser von Skrupel und Scham. Noch bevor der Hahn dreimal viermal gekräht hat, werden wir ihn hundertfach verleugnet haben.
Ich wünsche ihm beim großen Zapfenstreich die Ehre, die ihm gebührt: Treue, und lauthals »Zugabe« rufende Fans – öffentlich-rechtlich übertragen in jedes Wohnzimmer dieser Republik.
PS: Im Vorprogramm des großen Zapfenstreich wünsche ich mir eine Übertragung der Bundestagsdebatte über den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 vom Schäuble-Ministerium, in dem angestrebt wird, den Wehrpflichtigen und BuFdis endlich das Gehalt zu besteuern.
In der Vergangenheit waren der Sold der Wehrpflichtigen und die Bezüge von Zivildienstleistenden steuerfrei, weil es sich bei der Wehrpflicht um einen staatlich verordneten Dienst handelte. An der Steuerfreiheit wurde auch nicht gerüttelt, als die Wehrpflicht im vergangenen Sommer ausgesetzt und der Freiwillige Wehrdienst eingeführt wurde.
Das Finanzministerium argumentiert nun aber, dass die Bezüge bei den neuen Diensten wie andere Einkommen versteuert werden müssen. „Unter Berücksichtigung des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit ist eine Steuerfreiheit beim Freiwilligen Wehrdienst nicht gerechtfertigt“, heißt es der „Berliner Zeitung“ zufolge in der Begründung des Gesetzes.
Endlich werden diese Abzocker in Staatsdiensten mal zur Kasse gebeten. Es lebe die gesteuerte Gerechtigkeit.